Ab dem 01. Juli 2025 zieht wieder Leben in die Arztpraxis im Schloss ein.
Frau Dr. Suchland als Allgemeinmedizinerin und Herr Dr. Suchland als
Psychiater praktizieren gemeinsam innerhalb der 165 m² großen Praxis
im Wasserschloss.
Autor: Detlef Heidrich
Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien
Information zum Kreisbahnradweg
im März 2025 werden voraussichtlich Bauarbeiten zur Kabelverlegung auf dem Kreisbahnradweg zwischen der Ortslage Görlitz und der Ortslage Ebersbach stattfinden. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass der Radweg während der Arbeiten befahrbar bleibt.
Bitte beachten Sie jedoch, dass im weiteren Jahresverlauf zusätzliche Bauarbeiten auf dem Kreisbahnradweg erfolgen werden. Falls Anfragen zur Befahrbarkeit des Radwegs eingehen, bitten wir Sie, die Gäste entsprechend zu informieren.
Sollten weitere Rückfragen hierzu bestehen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Infrastruktur & Mobilität im Landkreis Görlitz.
Aktuelles im Landkreis Görlitz
Das Amtsblatt des Landkreises Görlitz erscheint alle zwei Wochen ausschließlich digital unter https://amtsblatt.landkreis.gr und wird dort zum Download bereitgestellt.
Veröffentlichung von Alters-/Ehejubiläen
Das geltende Melderecht und das Datenschutzrecht erlauben es nicht mehr, ohne ausdrückliche Einwilligung der betreffenden Person die Veröffentlichung der Alters-/Ehejubiläen im Amtsblatt/Heimatkurier vorzunehmen.
Dennoch würden es viele Einwohnerinnen und Einwohner wunderbar finden, wenn der eigene Geburtstag oder der von Bekannten im Amtsblatt/Heimatkurier stünde.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Geburtstag genannt wird, füllen Sie bitte das Formular ‚Einwilligungserklärung‘ unter ‚Bürgerservice‘ > ‚Formulare‘ aus und senden dieses per Brief, Fax oder E-Mail an uns.
Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße
Einwohnermeldeamt
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Fax: 035825/70018 E-Mail: meldeamt@vvwsn-mail.de
Seit 01.05.2020 gilt: Erst nach Vorliegen dieser Einwilligung werden Alters-/Ehejubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag, jeder folgende Geburtstag mit dem Namen und dem Jubiläum im Amtsblatt/ Heimatkurier genannt.
Diese Einwilligung ist selbstverständlich freiwillig und gilt bis auf Widerruf.